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Modernisierungsumlage: Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Bei Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnungen stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Hier greift das Prinzip der Modernisierungsumlage, das es Vermietern erlaubt, einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete zu verteilen. In diesem Blogpost erläutern wir, was die Modernisierungsumlage genau ist, wie sie berechnet wird und welche Rechte Mieter haben.

Was ist die Modernisierungsumlage?

Die Modernisierungsumlage ist eine gesetzliche Regelung, die Vermietern die Möglichkeit gibt, nach Durchführung von Modernisierungen die jährliche Miete zu erhöhen. Diese Erhöhung basiert auf den Kosten der durchgeführten Maßnahmen, wie z.B. energetischen Sanierungen, die den Wohnwert oder die Energieeffizienz einer Wohnung verbessern. Dabei dürfen bis zu 8% der Modernisierungskosten jährlich auf die Mieter umgelegt werden.

Welche Modernisierungen können umgelegt werden?

Nicht jede bauliche Maßnahme darf als Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden. Die Umlage ist nur für Modernisierungsmaßnahmen zulässig, die den Wohnwert der Immobilie steigern, Energiekosten sparen oder die allgemeine Infrastruktur des Gebäudes verbessern. Beispiele hierfür sind:

  • Einbau moderner Heizsysteme oder energieeffizienter Fenster
  • Fassadendämmung zur Verbesserung der Energiebilanz
  • Installation von Aufzügen oder barrierefreien Zugängen
  • Erneuerung von sanitären Anlagen oder der Elektrik

Maßnahmen, die lediglich der Instandhaltung oder Reparatur dienen, können nicht als Modernisierung umgelegt werden. Hierzu zählen etwa die Beseitigung von Schäden oder der Austausch veralteter Bauteile ohne zusätzliche Verbesserungen.

Berechnung der Umlage

Die Berechnung der Modernisierungsumlage erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Modernisierungskosten. Diese dürfen zu 8% auf die jährliche Miete umgelegt werden. Ein Beispiel:

  • Die Modernisierungskosten betragen 20.000 Euro.
  • 8% davon sind 1.600 Euro jährlich.
  • Diese Summe wird anteilig auf alle Mietparteien nach Wohnfläche aufgeteilt.

Wichtig ist, dass die Modernisierung und die Umlage den Mietern im Vorfeld angekündigt werden müssen. Die Mieterhöhung kann erst dann erfolgen, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind und die Mieter schriftlich darüber informiert wurden.

Härtefallregelungen für Mieter

Mieter haben das Recht, sich gegen eine Mieterhöhung zu wehren, wenn diese für sie unzumutbar ist. In solchen Härtefällen können Mieter Einspruch einlegen. Der Härtefall kann etwa dann eintreten, wenn die Mieterhöhung die finanzielle Belastbarkeit des Mieters übersteigt oder es besondere persönliche Umstände gibt.

Ein solcher Einspruch muss allerdings rechtzeitig und begründet beim Vermieter eingereicht werden. In manchen Fällen kann ein Gericht entscheiden, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt.

Häufig gestellte Fragen