Mietpreisbremse: Alles, was Mieter und Vermieter wissen müssen
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Maßnahme, die darauf abzielt, Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten zu schützen. Sie regelt, dass die Miete bei einer Neuvermietung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. In diesem Blogpost erfahren Sie, wie die Mietpreisbremse funktioniert, wo sie gilt und welche Ausnahmen es gibt.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist eine rechtliche Regelung, die 2015 in Deutschland eingeführt wurde. Sie soll verhindern, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten bei Neuvermietungen stark ansteigen. Konkret bedeutet das: Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt jedoch nur in Gebieten, die von den Bundesländern als „angespannter Wohnungsmarkt“ eingestuft wurden.
Anwendungsgebiete und Ausnahmen
Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend in ganz Deutschland, sondern nur in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Diese Gebiete werden von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt und regelmäßig überprüft. Zu den Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse aktuell gilt, zählen vor allem Ballungszentren und Großstädte mit hohem Wohnungsbedarf.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Diese gilt nicht für:
- Neubauten: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
- Umfassend modernisierte Wohnungen: Wurde eine Wohnung umfassend modernisiert, darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen.
- Bestehende überhöhte Mieten: Wenn die Miete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf sie bei einer Neuvermietung beibehalten werden.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei einer Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel durch den Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestimmt. Sie basiert auf den durchschnittlichen Mieten für vergleichbare Wohnungen hinsichtlich Lage, Ausstattung und Größe.
Wenn ein Vermieter eine Miete verlangt, die über dieser Grenze liegt, können Mieter die zu hohe Miete rügen. In diesem Fall muss der Vermieter nachweisen, dass die verlangte Miete gerechtfertigt ist, beispielsweise aufgrund von Modernisierungen.
Vor- und Nachteile der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse bietet Vor- und Nachteile, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter relevant sind:
- Vorteile: Die Mietpreisbremse schützt Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen in stark nachgefragten Gebieten. Sie schafft mehr Transparenz auf dem Mietmarkt und sorgt für eine Stabilisierung der Mieten, insbesondere in Großstädten.
- Nachteile: Kritiker argumentieren, dass die Mietpreisbremse das Angebot an Mietwohnungen verknappen könnte, da Vermieter möglicherweise weniger Anreize haben, Wohnungen zu vermieten. Zudem bestehen Zweifel an der Wirksamkeit, da einige Vermieter versuchen, Schlupflöcher zu nutzen.