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Maklergebühren: Alles, was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Maklergebühren sind ein wichtiger Aspekt bei der Vermittlung von Immobilien, sowohl beim Kauf als auch bei der Miete. Sie dienen als Vergütung für die Dienstleistungen eines Maklers, der Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter zusammenbringt. Doch wie hoch sind diese Gebühren, wer muss sie bezahlen und welche gesetzlichen Regelungen gelten? In diesem Blogpost erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Maklergebühren.

Was sind Maklergebühren?

Maklergebühren, auch als Maklerprovision bezeichnet, sind die Gebühren, die für die Dienste eines Immobilienmaklers gezahlt werden. Der Makler vermittelt zwischen Käufern und Verkäufern oder zwischen Mietern und Vermietern, um den Kauf- oder Mietvertrag abzuschließen. Für seine Tätigkeit erhält er eine Provision, die meist als Prozentsatz des Kaufpreises oder als Vielfaches einer Monatsmiete berechnet wird.

Wie hoch sind die Maklergebühren?

Die Höhe der Maklergebühren variiert je nach Region und Art der Immobilie. In Deutschland liegen die Gebühren für Immobilienkäufe in der Regel zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. Bei Mietobjekten beträgt die Provision üblicherweise das Doppelte einer Monatsmiete. Es ist jedoch möglich, dass die genauen Konditionen individuell ausgehandelt werden.

Wer zahlt die Maklergebühren?

In Deutschland regelt das sogenannte Bestellerprinzip, wer die Maklerprovision zahlt. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Gebühren übernehmen muss. Beim Immobilienkauf sind oft sowohl Käufer als auch Verkäufer an den Kosten beteiligt, während bei Mietobjekten die Kosten meist vom Vermieter getragen werden. Es ist wichtig, dass die Kostenverteilung bereits vor Vertragsabschluss klar geregelt ist.

Fälligkeit und Verhandlungsmöglichkeiten

Die Maklergebühren werden fällig, sobald der Kaufvertrag oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Das bedeutet, der Makler erhält seine Provision erst, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben ist. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht in der Regel keine Zahlungspflicht.

In einigen Fällen kann über die Höhe der Maklerprovision verhandelt werden, insbesondere bei sehr hochpreisigen Immobilien oder in Regionen mit geringerer Nachfrage. Diese Verhandlungen sollten jedoch klar dokumentiert und vertraglich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte der Maklergebühren

Maklergebühren können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere bei vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen der Fall, da die Gebühren als Werbungskosten abgesetzt werden können. Bei selbstgenutztem Wohnraum sind die Maklergebühren hingegen in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es lohnt sich, die individuellen steuerlichen Möglichkeiten mit einem Steuerberater zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen