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Grundschuld: Alles, was Sie darüber wissen müssen

Die Grundschuld ist ein zentrales Element bei der Immobilienfinanzierung. Sie sichert den Kreditgeber gegen das Risiko ab, dass der Darlehensnehmer seine Zahlungen nicht leistet. In diesem Blogpost erfahren Sie, was die Grundschuld genau ist, wie sie sich von einer Hypothek unterscheidet und welche Rolle sie bei der Finanzierung von Immobilien spielt.

Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit für Kredite, die von Banken oder anderen Kreditgebern gewährt werden. Im Falle einer Zahlungsaussetzung gibt die Grundschuld dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie zu verwerten, um das ausstehende Darlehen zurückzuerhalten. Die Grundschuld ist nicht direkt an das Darlehen gebunden, was sie flexibler als eine Hypothek macht.

Grundschuld vs. Hypothek

Der größte Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek liegt darin, dass die Grundschuld nicht an das jeweilige Darlehen gebunden ist. Während eine Hypothek automatisch erlischt, wenn das Darlehen zurückgezahlt ist, bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen. Dies bietet den Vorteil, dass sie später für eine erneute Finanzierung genutzt werden kann, ohne dass eine neue Grundschuld bestellt werden muss.

Warum wird eine Grundschuld eingetragen?

Bei einer Immobilienfinanzierung verlangt der Kreditgeber eine Absicherung für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Zahlungen nicht mehr leisten kann. Die Grundschuld gibt der Bank das Recht, die Immobilie im schlimmsten Fall zu verkaufen und so das Darlehen zurückzuerhalten. Ohne eine solche Sicherheit wird in der Regel kein Immobilienkredit vergeben.

Kosten der Grundschuldbestellung

Die Bestellung einer Grundschuld ist mit Kosten verbunden, die durch Notargebühren und die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch entstehen. In der Regel belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 1% bis 1,5% der eingetragenen Grundschuld. Diese Kosten sollten in die Finanzplanung einbezogen werden, da sie direkt beim Abschluss des Kreditvertrags fällig werden.

Löschung der Grundschuld

Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens kann die Grundschuld auf Wunsch des Eigentümers gelöscht werden. Dies erfolgt durch einen Antrag beim Grundbuchamt, der notariell beurkundet werden muss. Es ist jedoch auch möglich, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen, um sie für zukünftige Finanzierungen wieder zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen