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Grunderwerbsteuer: Alles, was Sie wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer ist ein fester Bestandteil jedes Immobilien- oder Grundstückskaufs. Sie gehört zu den wichtigsten Kaufnebenkosten, die Immobilienkäufer beachten müssen. In diesem Blogpost erfahren Sie, was die Grunderwerbsteuer genau ist, wie hoch sie in den einzelnen Bundesländern ausfällt und wann sie fällig wird. Außerdem gehen wir auf Ausnahmen und Besonderheiten ein, die Käufer kennen sollten.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die bei jedem Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, wird die Steuer fällig. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die in den meisten Fällen vom Käufer gezahlt wird.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den Bundesländern

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland je nach Bundesland. Hier ein Überblick über die Steuersätze in den einzelnen Bundesländern:

  • Bayern und Sachsen: 3,5%
  • Hessen: 6,0%
  • Berlin: 6,0%
  • Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein: 6,5%
  • Baden-Württemberg: 5,0%
  • Und weitere Bundesländer mit unterschiedlichen Steuersätzen zwischen 3,5% und 6,5%.

Je nach Kaufpreis der Immobilie kann die Grunderwerbsteuer einen erheblichen Betrag ausmachen, weshalb Käufer diese Kosten frühzeitig einplanen sollten.

Fälligkeit und Zahlung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag über eine Immobilie oder ein Grundstück notariell beurkundet wurde. Der Käufer erhält daraufhin einen Steuerbescheid vom zuständigen Finanzamt, in dem die Höhe der zu zahlenden Steuer festgelegt ist. Die Zahlung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, der im Steuerbescheid genannt wird, meist innerhalb eines Monats.

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erforderlich ist.

Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer

Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer erhoben wird. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie, etwa bei Schenkungen oder Erbschaften. Auch bei bestimmten Unternehmensumstrukturierungen kann die Grunderwerbsteuer entfallen.

Es ist jedoch ratsam, sich bei besonderen Konstellationen im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen