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Erbbaurecht und Erbpacht: Was ist der Unterschied?

Das Erbbaurecht und die Erbpacht bieten eine Möglichkeit, Grundstücke zu nutzen, ohne sie direkt zu kaufen. Sie stellen eine attraktive Alternative für Bauherren und Investoren dar, die zwar ein Gebäude errichten, aber das Grundstück nicht erwerben möchten. In diesem Blogpost erfahren Sie, was Erbbaurecht und Erbpacht genau sind, wie sie funktionieren und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

Was ist das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ermöglicht es einer Person, auf einem Grundstück, das ihr nicht gehört, ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Grundstückseigentümer überträgt dem Erbbauberechtigten das Recht, das Grundstück über einen bestimmten Zeitraum (meist zwischen 50 und 99 Jahren) zu nutzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann wie ein Grundstück verkauft oder vererbt werden.

Erbpacht vs. Erbbaurecht: Der Unterschied

Der Begriff „Erbpacht“ ist historisch bedingt und wird heute rechtlich nicht mehr verwendet. Gemeint ist jedoch dasselbe wie beim Erbbaurecht: die langfristige Nutzung eines Grundstücks gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgelts, ohne dass das Grundstück erworben wird. Im rechtlichen Sprachgebrauch spricht man heute ausschließlich von „Erbbaurecht“.

Vorteile und Nachteile des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht bietet sowohl für Grundstückseigentümer als auch für Erbbauberechtigte verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile, die es zu beachten gilt:

  • Vorteile für den Grundstückseigentümer: Der Eigentümer erhält regelmäßige Zahlungen (Erbbauzins), ohne das Grundstück zu verkaufen. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude an ihn zurück.
  • Vorteile für den Erbbauberechtigten: Der Erbbauberechtigte muss das Grundstück nicht kaufen, was die anfänglichen Investitionskosten senkt. Das Erbbaurecht kann zudem verkauft oder vererbt werden.
  • Nachteile: Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer. Außerdem ist der Erbbauzins über die gesamte Laufzeit zu zahlen, was langfristig teurer sein kann als ein Grundstückskauf.

Was passiert nach Ablauf des Erbbaurechts?

Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das errichtete Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück. Der Erbbauberechtigte hat jedoch in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung für das Gebäude, die oft in Verträgen im Vorfeld geregelt wird. Diese Entschädigung orientiert sich meist am Zeitwert des Gebäudes.

Häufig gestellte Fragen