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Eigentümergemeinschaft: Rechte und Pflichten auf einen Blick

Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen in einem Wohnhaus oder einer Wohnanlage Wohneinheiten besitzen und sich das Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser, Fassaden und Außenanlagen teilen. Für eine harmonische und effektive Verwaltung dieses Gemeinschaftseigentums gibt es klare Regeln und Strukturen. In diesem Blogpost erfahren Sie, was eine Eigentümergemeinschaft ist, welche Rechte und Pflichten Wohnungseigentümer haben und wie wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Die Eigentümergemeinschaft bildet sich, sobald in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage mehrere Eigentümer Wohn- oder Gewerbeeinheiten besitzen. Das Besondere an dieser Konstellation ist, dass jeder Eigentümer neben seinem Sondereigentum (z. B. Wohnung oder Gewerbeeinheit) auch Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum hat. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile der Immobilie, die nicht im Sondereigentum stehen, wie etwa das Treppenhaus, die Fassade oder das Dach. Alle Eigentümer müssen gemeinsam für die Pflege, Wartung und Instandhaltung dieses Gemeinschaftseigentums sorgen.

Rechte der Eigentümer

Als Teil einer Eigentümergemeinschaft haben die Eigentümer verschiedene Rechte. Sie dürfen ihr Sondereigentum frei nutzen und gestalten, solange keine Rechte anderer Eigentümer beeinträchtigt werden. Zudem haben sie Mitspracherechte bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehört das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, wo wichtige Entscheidungen zur Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes getroffen werden.

Jeder Eigentümer hat das Recht, über gemeinschaftliche Angelegenheiten informiert zu werden und an Entscheidungen mitzuwirken, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Die Stimmrechte basieren meist auf den Miteigentumsanteilen, die im Grundbuch festgelegt sind.

Pflichten der Eigentümer

Neben den Rechten gibt es auch Pflichten, die die Eigentümer einhalten müssen. Dazu gehört die Beteiligung an den Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese Kosten werden in der Regel über das Hausgeld abgedeckt, das alle Eigentümer regelmäßig zahlen müssen. Ein wichtiger Teil davon fließt in die Instandhaltungsrücklage, die für zukünftige Reparaturen oder Modernisierungen verwendet wird.

Darüber hinaus müssen sich die Eigentümer an gemeinschaftliche Beschlüsse halten, selbst wenn diese nicht in ihrem Sinne gefasst wurden. Dies ist ein zentraler Aspekt, um ein funktionierendes Miteinander innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten.

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Entscheidungen in der Eigentümergemeinschaft werden hauptsächlich in der Eigentümerversammlung getroffen. Hier kommen alle Eigentümer zusammen und beraten über wichtige Themen wie Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen oder die Verwendung der Instandhaltungsrücklage. Die Beschlüsse werden in der Regel durch Mehrheitsentscheidungen gefasst, wobei jeder Eigentümer entsprechend seiner Miteigentumsanteile Stimmrechte hat.

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird oft einem professionellen Hausverwalter übertragen, der die Beschlüsse der Eigentümerversammlung umsetzt und das Tagesgeschäft regelt. Er kümmert sich um die Abrechnung der Hausgelder, die Beauftragung von Handwerkern und die Pflege des Gemeinschaftseigentums.

Häufig gestellte Fragen