Auflassungsvormerkung: Was Sie wissen müssen
Beim Kauf einer Immobilie spielt die Auflassungsvormerkung eine entscheidende Rolle, um den Käufer rechtlich abzusichern. Sie sorgt dafür, dass der Verkäufer die Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrags nicht an andere Interessenten verkaufen oder weiterbelasten kann. In diesem Blogpost erfahren Sie, was die Auflassungsvormerkung ist, warum sie wichtig ist und wie der Prozess der Eintragung abläuft.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherung im Grundbuch, die dem Käufer einer Immobilie garantiert, dass er die Immobilie nach dem Kauf auch tatsächlich erhält. Sie wird vom Notar nach Abschluss des Kaufvertrags beim Grundbuchamt beantragt und schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zeit zwischen dem Kaufvertragsabschluss und der finalen Eigentumsübertragung anderweitig veräußert oder belastet.
Die Vormerkung wird im Grundbuch des Verkäufers eingetragen und ist dort für Dritte sichtbar. Sie verhindert, dass die Immobilie mehrfach verkauft oder mit Hypotheken oder anderen Belastungen versehen wird, ohne dass der Käufer seine Rechte verliert.
Wichtigkeit der Auflassungsvormerkung
Ohne die Auflassungsvormerkung könnte ein Verkäufer theoretisch die Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrags an eine andere Person verkaufen oder sie durch neue Kredite belasten. Die Vormerkung schützt den Käufer, indem sie festlegt, dass die Immobilie für ihn reserviert ist, bis die endgültige Eigentumsübertragung stattgefunden hat. Sie gibt dem Käufer Sicherheit, dass das Eigentum nicht an Dritte übergeht und er rechtlich abgesichert ist.
Ablauf der Eintragung
Der Ablauf der Eintragung einer Auflassungsvormerkung beginnt mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Der Notar beantragt anschließend die Eintragung der Vormerkung beim zuständigen Grundbuchamt. Die Auflassungsvormerkung wird dann im Grundbuch des Verkäufers vermerkt, sodass für jeden sichtbar ist, dass der Verkauf der Immobilie bereits vertraglich geregelt ist.
Nach der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie weder verkaufen noch mit weiteren Rechten belasten, ohne die Vormerkung zu beachten. Sobald der Käufer den Kaufpreis vollständig gezahlt hat und die übrigen Vertragsbedingungen erfüllt sind, erfolgt die endgültige Eigentumsübertragung, und die Vormerkung wird automatisch gelöscht.
Kosten der Auflassungsvormerkung
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung verursacht Kosten, die Teil der Notar- und Grundbuchgebühren sind. Diese Gebühren werden in der Regel vom Käufer getragen. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung liegen üblicherweise bei etwa 0,5% des Kaufpreises der Immobilie und sind in den Gesamtkosten der Abwicklung des Immobilienkaufs enthalten.