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Abschreibung Immobilie: Alles, was Sie wissen müssen

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage nutzt, profitiert von steuerlichen Vorteilen, insbesondere durch die Abschreibung (AfA). Dabei können Immobilieneigentümer den Wertverlust der Immobilie über die Jahre steuerlich geltend machen. In diesem Blogpost erfahren Sie, wie die Abschreibung von Immobilien funktioniert, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese steuerlich nutzen können.

Was ist die Abschreibung einer Immobilie?

Die Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) ist ein Steuerinstrument, mit dem Immobilieneigentümer den Wertverlust ihrer Immobilien steuerlich berücksichtigen können. Durch die Abschreibung wird der Kaufpreis oder die Baukosten einer Immobilie über einen festgelegten Zeitraum verteilt und in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was zu einer Steuerersparnis führt.

Allerdings kann nur der Gebäudewert abgeschrieben werden, nicht der Wert des Grundstücks, da dieser als nicht abnutzbar gilt.

Arten der Abschreibung

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, die für Immobilien infrage kommen:

  • Lineare Abschreibung: Diese Methode verteilt die Anschaffungskosten der Immobilie gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Für Wohnimmobilien beträgt der Abschreibungssatz in der Regel 2% pro Jahr.
  • Degressive Abschreibung: Diese Methode war früher möglich, ist aber für Immobilien derzeit nicht mehr zulässig. Bei der degressiven Abschreibung war der Abschreibungssatz in den ersten Jahren höher und wurde im Laufe der Jahre geringer.

Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methode, um den Wertverlust einer Immobilie steuerlich abzusetzen.

Abschreibungszeiträume und -sätze

Der Zeitraum und die Höhe der Abschreibung hängen vom Baujahr der Immobilie ab:

  • Wohnimmobilien, die nach dem 31.12.1924 gebaut wurden: Diese können mit 2% pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden.
  • Wohnimmobilien, die vor dem 01.01.1925 gebaut wurden: Diese können mit 2,5% pro Jahr über einen Zeitraum von 40 Jahren abgeschrieben werden.

Diese Regelungen gelten für vermietete Immobilien. Selbstgenutzte Immobilien können nicht abgeschrieben werden, es sei denn, sie werden teilweise vermietet oder beruflich genutzt.

Sonderabschreibungen und Modernisierungen

Neben der normalen Abschreibung gibt es spezielle Abschreibungsmöglichkeiten, die zusätzliche steuerliche Vorteile bieten:

  • Denkmalschutz-AfA: Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es spezielle Abschreibungsmöglichkeiten, bei denen bis zu 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre abgeschrieben werden können.
  • Sonderabschreibungen für Neubauten: Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauherren von Sonderabschreibungen profitieren, die über vier Jahre bis zu 5% pro Jahr betragen können.
  • Modernisierungskosten: Erhaltungsaufwendungen, also Renovierungs- oder Sanierungskosten, können als Werbungskosten sofort abgeschrieben werden. Bei umfangreichen Modernisierungen können die Kosten auf den Gebäudeanteil umgelegt und abgeschrieben werden.

Häufig gestellte Fragen