Abgeschlossenheitsbescheinigung: Was ist das und wann wird sie benötigt?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung spielt eine zentrale Rolle bei der Aufteilung von Gebäuden in Wohneigentum oder Teileigentum. Ohne dieses Dokument können keine einzelnen Eigentumswohnungen im Grundbuch eingetragen werden. In diesem Blogpost erfahren Sie, was eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist, warum sie benötigt wird und wie der Beantragungsprozess abläuft.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder eine andere Einheit in einem Mehrparteiengebäude baulich so abgeschlossen ist, dass sie von anderen Einheiten getrennt genutzt werden kann. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um aus einem Gebäude einzelne Wohnungseigentumseinheiten zu bilden. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass jede Wohnung über einen eigenen Zugang sowie über die notwendigen baulichen Voraussetzungen wie Küche, Badezimmer und abgeschlossene Räume verfügt.
Warum wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird immer dann benötigt, wenn ein Gebäude in mehrere Sondereigentumseinheiten aufgeteilt werden soll, beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus. Sie ist eine Voraussetzung für die Erstellung einer Teilungserklärung, mit der das Gebäude in verschiedene, voneinander unabhängige Eigentumseinheiten aufgeteilt wird. Erst nach Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann die Eintragung der Wohnungen als Sondereigentum im Grundbuch erfolgen.
Ohne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann keine rechtliche Trennung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch vollzogen werden, was bedeutet, dass das Gebäude als Ganzes behandelt wird. Für Bauträger und Wohnungskäufer ist die Bescheinigung daher von entscheidender Bedeutung.
Voraussetzungen für die Bescheinigung
Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört vor allem, dass jede Einheit in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass jede Wohnung oder Teileigentumseinheit über:
- einen separaten Zugang von außen oder einem Gemeinschaftsbereich (z. B. Treppenhaus) verfügt,
- abgeschlossene Räume mit Wänden und Türen hat,
- eine eigene Küche oder Kochgelegenheit besitzt,
- eigene sanitäre Anlagen wie Badezimmer und WC vorhanden sind.
Diese baulichen Anforderungen sollen sicherstellen, dass jede Wohneinheit unabhängig von den anderen Einheiten genutzt werden kann. Ein Architekt oder Ingenieur erstellt in der Regel die Bauunterlagen, die die Abgeschlossenheit der Einheiten nachweisen.
Kosten und Dauer der Beantragung
Die Kosten für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können je nach Region und Aufwand variieren, liegen jedoch meist zwischen 100 und 500 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für die Erstellung der Bauunterlagen durch einen Architekten oder Ingenieur.
Die Bearbeitungszeit für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung hängt von der zuständigen Baubehörde ab und kann einige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen, besonders wenn die Bescheinigung für den Verkauf oder die Teilung eines Gebäudes benötigt wird.