Jahressteuergesetz (JStG) 2024: Wichtige Änderungen für Immobilienbesitzer und Unternehmen
Einführung
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024, das am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde, markiert eine der bedeutendsten steuerlichen Reformen der letzten Jahre. Mit zahlreichen Änderungen, die unter anderem die Gebäudeabschreibung, die Grundsteuer, Photovoltaikanlagen und die Wohngemeinnützigkeit betreffen, hat das Gesetz weitreichende Auswirkungen auf die Immobilienbranche. In diesem Beitrag erfahren Sie detailliert, was das neue Gesetz bedeutet und wie Sie die Neuerungen zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Gebäudeabschreibung
Eine zentrale Änderung im Jahressteuergesetz betrifft die Anpassung der Gebäudeabschreibung. Die neue Regelung ermöglicht es, nach Ablauf einer Sonderabschreibung – etwa der Mietwohnungsbauförderung (§ 7b EStG) – die Restwertabschreibung nach der degressiven AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) vorzunehmen. Diese Anpassung bietet Investoren steuerliche Vorteile, indem sie höhere Abschreibungen in den ersten Jahren geltend machen können. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Regelung rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gilt, was eine strategische Planung für bestehende und neue Projekte ermöglicht.
Grundsteuer
Das Jahressteuergesetz bietet eine neue Möglichkeit für Eigentümer, den gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, falls dieser unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegt. Diese Nachweismöglichkeit (§ 220 Abs. 2 Bewertungsgesetz) schafft mehr Transparenz und reduziert potenziell die Steuerlast. Ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erzielt wurde, kann als Nachweis dienen. Für viele Eigentümer bedeutet dies eine willkommene Chance, ihre Grundsteuerbelastung zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken.
Photovoltaikanlagen
Auch für Photovoltaikanlagen gibt es wichtige Neuerungen. Die steuerfreie Leistung wurde auf 30 kW peak pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit erhöht (§ 3 Nr. 72 EStG). Diese Änderung betrifft Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen oder erweitert werden. Zudem wurde klargestellt, dass auch Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten, aber ohne Wohneinheiten, von der Steuerbefreiung profitieren können. Dies macht Photovoltaikprojekte attraktiver und trägt zur Förderung erneuerbarer Energien bei.
Weitere Änderungen
- Grunderwerbsteuer: Schlupflöcher bei der Zuordnung von Grundstücken wurden geschlossen (§ 1 Abs. 4a GrEStG).
- Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze für Steuerfreiheit wurde auf 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr erhöht (§ 19 UStG).
- Erbschaftsteuer: Stundung von Steuern für Wohnimmobilien über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren (§ 28 Abs. 3 ErbStG).
- E-Bilanz: Erweiterte Übermittlungspflichten für Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse (§ 5b Abs. 1 EStG).
Fazit
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die besonders für die Immobilienbranche relevant sind. Von der Anpassung der Gebäudeabschreibung über die neuen Möglichkeiten zur Grundsteueranpassung bis hin zur Förderung erneuerbarer Energien durch Photovoltaikanlagen – das Gesetz bietet zahlreiche Chancen, aber auch Herausforderungen. Eigentümer und Investoren sollten die neuen Regelungen genau prüfen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und ihre Strategien entsprechend anzupassen.
Neue Wohngemeinnützigkeit
Mit der Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit ab dem 1. Januar 2025 wird der soziale Wohnungsbau steuerlich gefördert. Organisationen, die sich auf gemeinnützige Wohnzwecke konzentrieren, können künftig von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Dies könnte ein entscheidender Schritt sein, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu bekämpfen. Die Förderung ist Teil des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO).