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Grüne stellen Bedingungen für den „Bau-Turbo“

Die verkürzte Restnutzungsdauer für Immobilien: Änderungen ab 2025

Einführung

Mit dem „Bau-Turbo“ möchte die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen und den Mangel an Wohnraum in stark nachgefragten Gebieten beheben. Doch das geplante Gesetz, das beschleunigte Genehmigungsverfahren ermöglichen soll, trifft auf Kritik seitens der Grünen. Die Partei stellt Bedingungen, um die sozialen Aspekte des Bauens zu sichern, bevor das Projekt in seiner jetzigen Form umgesetzt werden kann.

Die wichtigsten Änderungen

Der „Bau-Turbo“ (Paragraf 246e BauGB) zielt darauf ab, die Bürokratie in städtischen Gebieten zu reduzieren. Städte und Gemeinden müssen bei Projekten über sechs Wohneinheiten keine Genehmigung mehr durch Bezirks- oder Gemeinderäte einholen. Für Investoren in der Immobilienbranche bedeutet dies potenziell schnellere Genehmigungsprozesse und weniger bürokratische Hindernisse in Gebieten mit Wohnungsmangel.

Folgen für Immobilienbesitzer

Sollte der „Bau-Turbo“ durchkommen, eröffnen sich für Investoren neue Möglichkeiten, da Bauprozesse in attraktiven Märkten beschleunigt werden könnten. Allerdings fürchten die Grünen, dass hier vor allem der private Sektor profitiert, während sozialer Wohnungsbau zu kurz kommt. Darüber hinaus könnten Mieterrechte durch eine verlängerte Mietpreisbremse und reduzierte Mieterhöhungskappung begrenzt werden, was die Renditen für Investoren beeinflussen könnte.

Handlungsempfehlung

Investoren sollten die Entwicklungen rund um den „Bau-Turbo“ genau verfolgen. Es ist ratsam, Flexibilität bei der Planung von Projekten zu bewahren und mögliche Veränderungen bei Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in ihre Kalkulationen einzuplanen. Wer in sozialen Wohnungsbau investiert, könnte langfristig auch politisch geförderte Vorteile nutzen.