Die verkürzte Restnutzungsdauer für Immobilien: Änderungen ab 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 treten ab 2025 bedeutende Änderungen bei der steuerlichen Abschreibung von Immobilien in Kraft. Für viele Immobilienbesitzer bedeutet dies: Die Zeit drängt, um noch die bisherigen Abschreibungsvorteile zu nutzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche neuen Regelungen auf Sie zukommen und wie Sie jetzt handeln sollten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die wichtigsten Änderungen
Ab 2025 werden die Möglichkeiten zur verkürzten Abschreibung drastisch eingeschränkt. Während bisher ein Gutachten zur Verkürzung der Nutzungsdauer genügte, sieht die neue Gesetzeslage Folgendes vor:
- Einschränkung der Restnutzungsdauer: Ab 2025 wird eine verkürzte Restnutzungsdauer nur noch dann anerkannt, wenn diese weniger als 9 Jahre beträgt. Immobilien mit einer längeren Restnutzungsdauer müssen die gesetzliche Standardabschreibungsdauer von 50 Jahren ansetzen.
- Pflicht zur Vor-Ort-Besichtigung: Ein Gutachten, das eine verkürzte Nutzungsdauer nachweist, muss ab 2025 zwingend auf einer Vor-Ort-Besichtigung basieren. Diese Anforderung erhöht den Aufwand und die Kosten für Immobilienbesitzer.
Folgen für Immobilienbesitzer
Für viele Immobilienbesitzer können die neuen Regelungen erhebliche steuerliche Nachteile bedeuten. Hier ist ein Überblick über die möglichen Konsequenzen, wenn Sie bis Ende 2024 nicht handeln:
- Verlust der Abschreibungsvorteile: Wenn Sie bis Ende 2024 kein entsprechendes Gutachten einreichen, müssen Sie ab 2025 die volle Abschreibungsdauer von 50 Jahren ansetzen. Auch wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist, wird diese ab 2025 steuerlich nicht mehr berücksichtigt.
- Höhere Gutachtenkosten: Ab 2025 wird die Vor-Ort-Besichtigung für Gutachten verpflichtend. Dies kann zu höheren Gutachterkosten führen und den Prozess zeitaufwändiger machen.
- Langfristige steuerliche Nachteile: Durch die längere Abschreibungsdauer könnten Ihre jährlichen steuerlichen Vorteile erheblich reduziert werden, was sich negativ auf Ihre Liquidität und Gesamtrendite auswirkt.
Was sollten Sie jetzt tun?
Um die aktuellen steuerlichen Vorteile zu sichern, ist es entscheidend, noch 2024 zu handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Gutachten beauftragen: Lassen Sie ein Gutachten erstellen, das die verkürzte Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bestätigt. Achten Sie darauf, dass das Gutachten rechtzeitig vor dem Jahresende fertiggestellt und beim Finanzamt eingereicht wird.
- Beratung einholen: Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder Immobilienexperten, um sicherzustellen, dass Sie alle nötigen Schritte unternehmen, um die Abschreibungsvorteile vollständig zu nutzen.
- Kosten optimieren: Je früher Sie ein Gutachten in Auftrag geben, desto einfacher und kostengünstiger ist der Prozess im Vergleich zu den aufwändigeren Anforderungen ab 2025.
Rechtliche Grundlagen
Die geplanten Änderungen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2024, das vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitet wurde. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den neuen Regelungen finden Sie in den offiziellen Dokumenten des Bundesfinanzministeriums.
Quellen: Jahressteuergesetzes 2024