Grundschuldbestellung: Was ist das und warum ist sie wichtig?
Die Grundschuldbestellung ist ein zentraler Schritt bei der Immobilienfinanzierung. Sie dient dazu, dem Kreditgeber, wie einer Bank, Sicherheit zu geben, falls der Kreditnehmer seine Zahlungen nicht leisten kann. In diesem Blogpost erfahren Sie, was die Grundschuldbestellung genau ist, wie der Prozess abläuft und welche Kosten dabei entstehen.
Was ist eine Grundschuldbestellung?
Eine Grundschuldbestellung ist der Prozess, bei dem eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Sie ist eine Art Sicherheit für Kreditgeber, wie Banken, die Immobilienfinanzierungen anbieten. Wenn ein Kreditnehmer seine Darlehensraten nicht mehr zahlen kann, gibt die Grundschuld dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie zu verkaufen, um das ausstehende Darlehen zurückzuzahlen.
Warum ist die Grundschuldbestellung notwendig?
Die Grundschuldbestellung ist notwendig, um die Bank oder den Kreditgeber bei der Immobilienfinanzierung abzusichern. Sie stellt sicher, dass die Bank ihr verliehenes Geld zurückerhalten kann, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Ohne die Eintragung einer Grundschuld würde ein Kreditgeber in der Regel kein Darlehen für den Kauf einer Immobilie gewähren.
Ablauf der Grundschuldbestellung
Der Ablauf der Grundschuldbestellung beginnt mit der Beurkundung durch einen Notar. Dieser erstellt eine Grundschuldbestellungsurkunde, in der alle relevanten Informationen wie die Höhe der Grundschuld und der Gläubiger festgehalten werden. Sowohl der Kreditnehmer als auch der Kreditgeber unterschreiben diese Urkunde. Anschließend wird die Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen, wodurch sie rechtlich wirksam wird.
Kosten der Grundschuldbestellung
Die Kosten für eine Grundschuldbestellung setzen sich aus den Notargebühren und den Grundbuchgebühren zusammen. In der Regel belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 1% bis 1,5% des Kreditbetrags. Diese Kosten sollten in die Finanzplanung einer Immobilienfinanzierung einbezogen werden.
Löschung der Grundschuld
Nach vollständiger Tilgung des Darlehens kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Hierzu ist ein Antrag beim Grundbuchamt erforderlich, der ebenfalls durch einen Notar gestellt werden muss. Eine Löschung der Grundschuld ist jedoch nicht verpflichtend – viele Eigentümer lassen die Grundschuld im Grundbuch stehen, falls sie in Zukunft eine weitere Finanzierung aufnehmen möchten.