Erschließungskosten: Was sind sie und wer trägt sie?
Beim Bau eines Hauses oder der Erschließung eines Grundstücks fallen zahlreiche Kosten an, darunter auch die sogenannten Erschließungskosten. Diese sind oft unvermeidlich und betreffen sowohl private Bauherren als auch Grundstückseigentümer. In diesem Blogpost erfahren Sie, was genau Erschließungskosten sind, wer sie trägt und wie sie berechnet werden.
Was sind Erschließungskosten?
Erschließungskosten sind die Kosten, die entstehen, um ein Grundstück an die öffentliche Infrastruktur anzubinden. Dazu gehört der Bau von Zufahrtsstraßen, Gehwegen sowie die Verlegung von Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser, Abwasser und Gas. Erschließungskosten fallen immer dann an, wenn ein Grundstück erstmalig baureif gemacht wird oder zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließung durchgeführt werden.
Wer trägt die Erschließungskosten?
In der Regel werden die Erschließungskosten von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke getragen. Die Kommunen legen die Kosten auf die betroffenen Grundstücksbesitzer um. Dies bedeutet, dass die Anbindung des Grundstücks an das öffentliche Netz – beispielsweise durch den Bau von Straßen oder die Verlegung von Wasserleitungen – von den Grundstückseigentümern bezahlt werden muss. Dabei können die Kosten oft in Raten über mehrere Jahre hinweg beglichen werden.
Was beinhalten die Erschließungskosten?
Erschließungskosten umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu dienen, ein Grundstück baureif zu machen:
- Erstellung von Straßen und Gehwegen
- Errichtung von Beleuchtungsanlagen und Straßenlampen
- Verlegung von Wasser-, Strom-, Gas- und Abwasserleitungen
- Anbindung an das Telekommunikationsnetz
- Eventuelle Begrünung von öffentlichen Flächen, wie Grünstreifen oder Parkflächen
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass das Grundstück vollständig an die nötige Infrastruktur angeschlossen ist und eine Bebauung erfolgen kann.
Berechnung der Erschließungskosten
Die Erschließungskosten werden von den jeweiligen Kommunen berechnet und auf die Grundstückseigentümer verteilt. Häufig wird die Berechnung anhand der Größe und des Wertes des Grundstücks vorgenommen, wobei auch die Art der Nutzung – z. B. Wohnbau oder Gewerbebau – eine Rolle spielen kann. Die genauen Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Kosten unterscheiden sich je nach Kommune.
Grundstückseigentümer erhalten in der Regel einen Bescheid über die anfallenden Erschließungskosten, der die zu zahlenden Beträge und Raten festlegt. Es ist ratsam, diese Bescheide genau zu prüfen, um eventuelle Fehler zu erkennen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.